Warum ein neues Gesetz?
Das 1980 eingeführte Transsexuellengesetz regelt in Deutschland bis heute, wie Trans* Menschen ihren Namen und Geschlechtseintrag rechtlich ändern können.Dieses Gesetz wird seinen Ansprüchen aber keinesfalls gerecht. Stattdessen werden Trans* Menschen Steine in den Weg gelegt:Der Prozess zur Änderung von Namen und Geschlechtseintrag erfordert zwei unabhängige Sachverständigengutachten und ein Gerichtsverfahren. Das ist diskriminierend, dauert eine Ewigkeit und ist sehr teuer.Das Selbstbestimmungsgesetz soll das TSG ablösen und eine Änderung des Namens und des Geschlechtseintrags ganz einfach per Selbstauskunft beim Standesamt ermöglichen.