TSG abschaffen,

Selbst­bestim­mungs­gesetz

einführen!
Warum ein neues Gesetz? Das 1980 eingeführte Transsexuellengesetz regelt in Deutschland bis heute, wie Trans* Menschen ihren Namen und Geschlechtseintrag rechtlich ändern können.Dieses Gesetz wird seinen Ansprüchen aber keinesfalls gerecht. Stattdessen werden Trans* Menschen Steine in den Weg gelegt:Der Prozess zur Änderung von Namen und Geschlechtseintrag erfordert zwei unabhängige Sachverständigengutachten und ein Gerichtsverfahren. Das ist diskriminierend, dauert eine Ewigkeit und ist sehr teuer.Das Selbstbestimmungsgesetz soll das TSG ablösen und eine Änderung des Namens und des Geschlechtseintrags ganz einfach per Selbstauskunft beim Standesamt ermöglichen.
Timeline
24 Nov 2021 Koalitionsvertrag Bereits im Koalitionsvertrag "Mehr Fortschritt wagen" einigen sich die Parteien SPD, FDP und die Grünen unter der Überschrift "Queeres Leben" darauf, das TSG abzuschaffen und durch ein Selbstbestimmungsgesetz zu ersetzen (vgl. Link S. 95).
30 Jun 2022 Eckpunktepapier Das Eckpunktepapier des des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und des Bundesministeriums der Justiz legt die grundlegenden Eckpunkte des Selbstbestimmungsgesetzes fest.Hierin wird festgelegt, dass die Änderung des Vornamens und Geschlechtseintrags per Erklärung beim Standesamt möglich sein soll. Auch eine Regelung für Minderjährige wird erwähnt. Zudem wird eine Sperrfrist von einem Jahr festgelegt, um Missbrauch zu verhindern.
09 Mai 2023 Referentenentwurf Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und das Bundesministerium der Justiz erarbeiten gemeinsam einen ersten Entwurf des Selbstbestimmungsgesetzes, welcher im Anschluss mit Verbänden und Organisationen diskutiert wird.Der Referentenentwurf hält sich im Allgemeinen an die zuvor im Eckpunktepapier festgelegten Ziele. Neu sind Ausnahmen für Haftanstalten und im Hausrecht (z.B. für Frauensaunen). Zudem wird die Möglichkeit für cis Männer, ihren Geschlechtseintrag im Kriegsfall zu ändern eingeschränkt, um zu verhindern, dass diese sich dadurch einer Einberufung entziehen.Hinweis: Der Referentenentwurf ist nun öffentlich einsehbar und kann von Verbänden und Organisationen diskutiert werden.
1. Lesung In der ersten Lesung im Bundestag wird der Regierungsentwurf zum ersten mal gemeinsam mit den anderen Parteien debattiert. Danach wird der Gesetzentwurf an die zuständigen Ausschüsse übergeben, wo er weiter beraten wird.
2. Lesung Die zweite Lesung im Bundestag diskutiert die Ergebnisse der Ausschüsse. Einzelne Abgeordnete können Änderungen beantragen.
3. Lesung mit Schlussabstimmung Am Ende der dritten Lesung wird abschließend über das Gesetz abgestimmt.
Inkrafttreten des Gesetzes Insofern der Bundesrat keine Einwände hat, wird das Gesetz veröffentlicht und tritt an einem bestimmten Tag in Kraft.
Über diese Webseite
Hi, ich bin Kim (sie/er/they)! Als nicht-binäre Person warte ich schon seit einer Ewigkeit auf das Selbstbestimmungsgesetz.Die von der Bundesregierung selbst gesetzten Fristen für das Gesetz werden ständig verschoben und über den Fortschritt des Vorhabens dringt nur wenig nach außen.Auf dieser Seite möchte ich dem Selbstbestimmungsgesetz die nötige Transparenz geben und den derzeitigen Stand der Gesetzgebung dokumentieren. Für Fragen oder Anregungen bin ich jederzeit gerne per E-Mail erreichbar: wruZmUfarK5siZdljvv1Q@zgkl7Pv5iM4xqWmzTeSRan2uUfudIitsb6chQ4hmoGCE.WNydibXezfE8y Die Inhalte dieser Seite wurden sorgfältig recherchiert und nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Für die Korrektheit der Angaben wird jedoch keine Haftung übernommen.