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Alle Infos zum Selbstbestimmungsgesetz

Warum ein neues Gesetz? Das 1980 eingeführte Transsexuellengesetz regelt in Deutschland bis heute, wie Trans* Menschen ihren Namen und Geschlechtseintrag rechtlich ändern können.Dieses Gesetz wird seinen Ansprüchen aber keinesfalls gerecht. Stattdessen werden Trans* Menschen Steine in den Weg gelegt:Der Prozess zur Änderung von Namen und Geschlechtseintrag erfordert zwei unabhängige Sachverständigengutachten und ein Gerichtsverfahren. Das ist diskriminierend, dauert eine Ewigkeit und ist sehr teuer.Das Selbstbestimmungsgesetz soll das TSG ablösen und eine Änderung des Namens und des Geschlechtseintrags ganz einfach per Selbstauskunft beim Standesamt ermöglichen.
Timeline
24 Nov 2021 Koalitionsvertrag Bereits im Koalitionsvertrag "Mehr Fortschritt wagen" einigen sich die Parteien SPD, FDP und die Grünen unter der Überschrift "Queeres Leben" darauf, das TSG abzuschaffen und durch ein Selbstbestimmungsgesetz zu ersetzen (vgl. Link S. 95).
30 Jun 2022 Eckpunktepapier Das Eckpunktepapier des des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und des Bundesministeriums der Justiz legt die grundlegenden Eckpunkte des Selbstbestimmungsgesetzes fest.Hierin wird festgelegt, dass die Änderung des Vornamens und Geschlechtseintrags per Erklärung beim Standesamt möglich sein soll. Auch eine Regelung für Minderjährige wird erwähnt. Zudem wird eine Sperrfrist von einem Jahr festgelegt, um Missbrauch zu verhindern.
09 Mai 2023 Referentenentwurf Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und das Bundesministerium der Justiz erarbeiten gemeinsam einen ersten Entwurf des Selbstbestimmungsgesetzes, welcher im Anschluss mit Verbänden und Organisationen diskutiert wird.Der Referentenentwurf hält sich im Allgemeinen an die zuvor im Eckpunktepapier festgelegten Ziele. Neu sind Ausnahmen für Haftanstalten und im Hausrecht (z.B. für Frauensaunen). Zudem wird die Möglichkeit für cis Männer, ihren Geschlechtseintrag im Kriegsfall zu ändern eingeschränkt, um zu verhindern, dass diese sich dadurch einer Einberufung entziehen.
23 Aug 2023 Regierungsentwurf Aus den Beratungen mit den Verbänden und Organisationen beschließt die Bundesregierung den Regierungsentwurf, die vorläufige Version des Gesetzestextes, welche später im Bundestag beraten wird.Der von der Bundesregierung vorgelegte Regierungsentwurf ähnelt in den meisten Punkten dem Referentenentwurf. So bleiben die bereits zuvor kritisierten Ausnahmeregelungen für Haftanstalten, im Hausrecht und im Kriegsfall bestehen.Im Gegensatz zur dreimonatigen Wartezeit bis zum Inkrafttreten der Änderung des Geschlechtseintrags und Vornamens, muss eine gewünschte Änderung jetzt drei bis sechs Monate vorher beim Standesamt angemeldet werden. Nach diesen drei bis sechs Monaten kann dann die Erklärung zur Änderung des Geschlechtseintrags und Vornamens beim Standesamt abgegeben werden und tritt sofort in Kraft.Zudem wird weiterhin darauf bestanden, dass im Falle eines Wechsels zu einem früheren Geschlechtseintrag auch der zuvor gültige Vorname angenommen werden muss.Verwunderlich ist der letzte Artikel "Inkrafttreten, Außerkrafttreten", laut welchem das Gesetz erst am "1. November 2024" in Kraft treten soll.
20 Okt 2023 Stellungnahme des Bundesrates Bevor der Regierungsentwurf im Bundestag beraten werden kann, muss er dem Bundesrat zur Stellungnahme vorgelegt werden.Während der Sitzung wurden dem SBGG 16 Minuten gewidmet.Zuerst sprachen sich die Grünenpolitikerinnen Ursula Nonnemacher (Stellvertreterin des Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg) und Katja Meier (Sächsische Staatsministerin der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung) in einem Redebeitrag für das Selbstbestimmungsgesetz aus. Sie wiesen darauf hin, dass die Selbstbestimmung des Geschlechtseintrags und des Namens ein Grundrecht sei und, dass viele Angehörige der LSBTIQ+ Community Opfer von Gewalt und Benachteiligung wären.Aus der darauf folgenden Abstimmung im Plenum gehen nur die Empfehlungen 7, 8, 11, 13, 15, 16 und 17 mit einer Mehrheit hervor. In diesen Empfehlungen werden vor allem kleine Veränderungen vorgeschlagen, welche einzelne Passagen des Gesetzes deutlicher formulieren sollen.
15 Nov 2023 1. Lesung In der ersten Lesung im Bundestag wird der Regierungsentwurf zum ersten mal gemeinsam mit den anderen Parteien debattiert. Danach wird der Gesetzentwurf an die zuständigen Ausschüsse übergeben, wo er weiter beraten wird.Die Redner*innen der Ampel-Parteien (FDP, SPD, Bündnis 90/Die Grünen) sprachen sich für das Gesetz aus und stellten klar, dass das TSG verfassungswidrig sei und die Diskriminierung von Trans- und Inter-Personen unterbunden werden müsse. Die Einführung des SBGG sei eine Frage von Respekt.Von der AfD und dem fraktionslosen Matthias Helferich kamen unter anderem Aussagen, wie "Pflicht zur Lüge", "Verstümmelnde Geschlechtsangleichungen" und ein Vergleich von Deutschland mit Nord-Korea. Zudem dürfe man das Selbstbestimmungsgesetz nicht einführen, da sonst der Schutz von Kindern und Jugendlichen in Gefahr sei.Auch von Seiten der CDU/CSU Fraktion gab es Zitate, wie "Geschlecht [ist] Schicksal", "Geschlecht ist immer biologisch fundiert und gerade nicht frei wählbar", das SBGG sei eine "Überreaktion" und Transgeschlechtlichkeit wäre ein Trend.Die Abgeordnete Kathrin Vogler (Linke) mahnte den Gesetzentwurf als enttäuschend an und bezeichnete diesen als "Misstrauensgesetz".
28 Nov 2023 Öffentliche Anhörung im Familienausschuss Zusätzlich zu den Sitzungen im Bundestag hält der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eine öffentliche Anhörung, zu der die Parteien des Bundestages Sachverständige einladen, welche ihre Einschätzung zum SBGG geben und zum Thema informieren.Die Aussagen der Sachverständigen lassen sich in zwei Lager teilen. Auf der einen Seite stehen Expert*innen, welche darauf hinweisen, dass das Recht auf Selbstbestimmung ein Menschenrecht sei und der Missbrauch des SBGG unrealistisch wäre. Die Angst in der Bevölkerung basiere auf Angst-Mache und Desinformation. Außerdem seien am aktuellen Entwurf des Gesetzes noch vielzählige Verbesserungen notwendig; So sollen die Vorschriften zur Sperr-/Anmeldefrist, zum Hausrecht, zur Wehrpflicht, sowie zur Weiterleitung von sensiblen Daten an Sicherheitsbehörden ersatzlos gestrichen werden.Auf der anderen Seite stehen Sachverständige, welche Transidentität als Phase oder Trend sehen, oder diese mit einer "versteckten Homosexualität" begründen. Zudem wäre Missbrauch, vor allem von Frauenschutzräumen, ein Problem. Das Risiko für die Gesellschaft sei "größer als der Gewinn".
3. Lesung mit Schlussabstimmung Am Ende der dritten Lesung wird abschließend über das Gesetz abgestimmt.
01 Nov 2025 Inkrafttreten des Gesetzes Insofern der Bundesrat keine Einwände hat, wird das Gesetz veröffentlicht und tritt an einem bestimmten Tag in Kraft.Hinweis: Das Datum 01 Nov 2025 stammt aus Ziffer 18 der Empfehlungen der Ausschüsse vom 06 Oct 2023 und kann sich noch ändern.
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Hi, ich bin Kim (sie/er/they)! Als nicht-binäre Person warte ich schon seit einer Ewigkeit auf das Selbstbestimmungsgesetz.Die von der Bundesregierung selbst gesetzten Fristen für das Gesetz werden ständig verschoben und über den Fortschritt des Vorhabens dringt nur wenig nach außen.Auf dieser Seite möchte ich dem Selbstbestimmungsgesetz die nötige Transparenz geben und den derzeitigen Stand der Gesetzgebung dokumentieren.Für Fragen oder Anregungen stehe ich gerne zur Verfügung.